Gutachten

wie kommt die Katze aus dem Sack

Anders als beim Neubau „auf der grünen Wiese“ stützt sich jede Planung im Bestand auf Kenntnisse über das, was bereits vorhanden ist. Diese sind oft zu Beginn eines Bauvorhabens im Bestand nur lückenhaft, manche Bestandsunterlagen sind nicht aktuell oder nicht aussagefähig für die neuen Fragen. Um Ausführbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer geplanten Baumaßnahme im Bestand richtig beurteilen zu können, sind gutachterliche Arbeitsschritte sinnvoll – maßgeschneidert, je nach Anlass und Schwerpunkt der Aufgabe. Sie können Folgendes umfassen:

Voruntersuchungen an historischen Gebäuden

  • Bestandsaufmaße
  • Baugeschichtliche Untersuchungen (z.B. Archivrecherchen, Bauphasenuntersuchung, Baualterspläne)
  • Koordination von Sonderfachleuten (Archäologen, Restauratoren u. a.)

Zustandsuntersuchungen

  • Statisch-konstruktive Erfassung und Bewertung der Bausubstanz
  • Grafische Kartierung und Fotodokumentation von Schäden (Holzkonstruktionen, Mauerwerk und Naturwerkstein)
  • Beurteilung von bauphysikalisch bedingten Schäden (Baufeuchte, Schimmelbildung etc.)
  • Koordination von Sonderfachleuten (z.B. Bodengutachter, Hydrogeologen, Tragwerksplaner, Mineralogen, Sachverständige für Holzschädlinge u. a.)

Nutzungsstudien

  • Erstbegehung und Beratung
  • Sichten und Überprüfen vorhandener Bestandsdokumente
  • Klären der Denkmalverträglichkeit geplanter Baumaßnahmen und Nutzungen
  • Klären des Bedarfs an Voruntersuchungen
  • Testentwürfe zur Überprüfung der Ausführbarkeit, meist in Varianten
  • Kostenschätzung bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnung

Sachverständigengutachten, Gerichtsgutachten

Ein Sonderfall gutachterlicher Tätigkeit, weil diese Gutachten in der Regel von Gerichten oder Prozessparteien beauftragt werden. Unsere Projektliste enthält aus Diskretionsgründen hierfür keine Beispiele.

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